Häufig gestellte Fragen
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um unsere Dienstleistungen zusammengestellt.
Hier finden Sie wertvolle Informationen, die Ihnen weiterhelfen können. Schauen Sie gerne vorbei!
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Eine Alltagsbegleitung unterstützt Menschen, oft Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigungen, bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens. Dazu gehören Aufgaben wie Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen, Hilfe im Haushalt und soziale oder Freizeitaktivitäten, wie ins Kino oder Schwimmen gehen. Ziel ist es, die Lebensqualität der betreuten Personen zu verbessern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Alltagsbegleiter übernehmen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Pflegegrad: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5), der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird.
Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie die Unterstützung durch einen Alltagsbegleiter, verwendet werden.
Verhinderungspflege: Wenn eine pflegende Person vorübergehend verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse Kosten für eine Ersatzpflege (Verhinderungspflege) bis zu 1.612 Euro jährlich. Dies kann auch durch einen Alltagsbegleiter erfolgen.
Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste genutzt werden können:
Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.693 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.095 Euro monatlich
Kombinationsleistungen: Pflegesachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden. Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Für eine individuelle Beratung und genaue Informationen empfehlen wir, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen oder eine Pflegeberatungsstelle zu kontaktieren.
Wer kann Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen?
Jeder, der im Alltag Unterstützung benötigt – wie ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Alltagsbegleitung konzentriert sich auf die Unterstützung und Begleitung im Alltag, während Pflege spezifische medizinische oder körperbezogene Maßnahmen umfasst.